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Health Claims: Bedeutung, Beispiele und wichtige Regeln

Roter Stempel mit der Aufschrift „Approved“ auf Dokumenten als Symbol für die Zulassung und Prüfung von Health Claims.

"Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei": Diesen Satz hast du bestimmt schon auf Nahrungsergänzungsmitteln gelesen. Dahinter steckt ein sogenannter Health Claim, also eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der EU strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.


Welche Gesundheitsaussagen sind erlaubt? Wer entscheidet über ihre Zulassung und welche wissenschaftlichen Nachweise sind dafür nötig? Wir erklären, wie Health Claims geprüft werden, zeigen konkrete Beispiele und führen dich durch die Prüfung im EU-Register.

Das Wichtigste in Kürze

Health Claims sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Wissenschaftliche Prüfung: Die EFSA bewertet, ob die behauptete Wirkung ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Über die Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Klare Regeln: Nur zugelassene Aussagen dürfen unter Einhaltung ihrer Verwendungsbedingungen genutzt werden. Krankheitsbezogene Heilversprechen sind verboten.

Was sind Health Claims?

Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben. Sie behaupten oder deuten an, dass ein Lebensmittel oder einer seiner Bestandteile mit der Gesundheit zusammenhängt (1,2). Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel, denn sie zählen rechtlich zu den Lebensmitteln.


Typische Beispiele sind Aussagen wie „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ oder „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“.


Sie beschreiben, welchen Beitrag ein Nährstoff zu normalen Körperfunktionen leistet. Aussagen, die eine Heilung oder Behandlung von Krankheiten versprechen, sind dagegen nicht erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Health Claims jedoch auch die Verringerung eines Krankheitsrisikos beschreiben (3).

Warum gibt es die EU-Health-Claims-Verordnung?

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sorgt dafür, dass gesundheitsbezogene Angaben zutreffend, verständlich und wissenschaftlich abgesichert sind. Sie gilt seit dem 1. Juli 2007 in der gesamten EU und setzt für alle Hersteller dieselben Regeln.


Das Prinzip: Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen und in einer EU-Liste aufgeführt sind (1,4). Hersteller dürfen zugelassene Aussagen verwenden, sofern sie die jeweiligen Verwendungsbedingungen erfüllen und die Bedeutung des Health Claims nicht verändern (5,6).

Dazu kommen weitere Pflichten: Eine Angabe darf nicht unwahr, mehrdeutig oder irreführend sein, und wer sie verwendet, muss sie wissenschaftlich begründen können. Zusätzlich braucht sie den Hinweis auf eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und einen gesunden Lebensstil (1).

Wer entscheidet, welche Health Claims erlaubt sind?

Bei der Zulassung von Health Claims übernehmen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Aufgaben.


Die EFSA ist für die wissenschaftliche Bewertung zuständig. Ihr Fachgremium für Ernährung prüft, ob die vorgelegten Studien einen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis für die beantragte gesundheitsbezogene Aussage liefern. Auf dieser Grundlage erstellt die EFSA eine wissenschaftliche Stellungnahme. Sie entscheidet jedoch nicht selbst über die Zulassung (7).


Diese Entscheidung trifft die Europäische Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten. Dazu legt sie einen entsprechenden Verordnungsentwurf einem Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten vor. Auch das Europäische Parlament und der Rat können den Entwurf prüfen. Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Kommission über die Zulassung (2).


Die Mitgliedstaaten sind zudem in das Antragsverfahren und die Überwachung eingebunden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Entgegennahme entsprechender Anträge zuständig (4). Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften übernehmen die zuständigen Behörden der Bundesländer.

Richterhammer, Stethoskop und verschiedene Medikamente auf hellem Hintergrund als Symbol für rechtliche Vorgaben zu Health Claims.

Wie wird ein Health Claim zugelassen?

Damit ein neuer Health Claim zugelassen werden kann, muss seine wissenschaftliche Grundlage geprüft werden. Das Zulassungsverfahren umfasst mehrere Schritte (1,2,8):


  1. Antragstellung: Ein Unternehmen reicht einen Antrag mit der gewünschten gesundheitsbezogenen Angabe und den wissenschaftlichen Nachweisen bei der zuständigen nationalen Behörde ein.

  2. Weiterleitung: Die nationale Behörde leitet den Antrag an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.

  3. Wissenschaftliche Bewertung: Die EFSA prüft, ob die vorgelegten Studien den behaupteten Zusammenhang ausreichend belegen, und veröffentlicht ihre wissenschaftliche Stellungnahme.

  4. Entscheidung: Die Europäische Kommission entscheidet unter Beteiligung der Mitgliedstaaten über die Zulassung. Dabei berücksichtigt sie die Bewertung der EFSA sowie weitere rechtlich relevante Aspekte.

  5. EU-Register: Zugelassene Health Claims werden mit ihrem genauen Wortlaut und den jeweiligen Verwendungsbedingungen im EU-Register aufgeführt.


Allerdings wurde nicht jeder Health Claim einzeln beantragt. Viele Angaben zu normalen Körperfunktionen wurden ursprünglich in einem gemeinsamen Verfahren bewertet. Dafür sammelten die Mitgliedstaaten rund 44.000 Vorschläge, die zu etwa 4.600 Aussagen zusammengefasst und der EFSA zur wissenschaftlichen Bewertung vorgelegt wurden. Die daraus hervorgegangene Liste zugelassener Angaben wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eingeführt und gilt seit dem 14. Dezember 2012 (2,5).


Für neue gesundheitsbezogene Angaben, beispielsweise auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder geschützter Daten, ist dagegen ein gesondertes Zulassungsverfahren erforderlich (1,2).

Welche wissenschaftlichen Voraussetzungen muss ein Health Claim erfüllen?

Damit ein Health Claim zugelassen werden kann, müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien bilden die Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA:


  • Der Stoff: Er muss eindeutig charakterisiert sein, damit sich die Studienergebnisse dem jeweiligen Inhaltsstoff zuordnen lassen. Bei Pflanzen können beispielsweise der botanische Name und das Herstellungsverfahren entscheidend sein.

  • Die Wirkung: Der behauptete gesundheitliche Nutzen muss klar definiert und anhand geeigneter Messgrößen nachweisbar sein. Eine Veränderung einzelner Laborwerte bedeutet nicht automatisch einen gesundheitlichen Vorteil.

  • Die Studienlage: Besonders wichtig sind aussagekräftige Humanstudien, insbesondere kontrollierte Interventionsstudien. Beobachtungsstudien sowie Tier- und Zellversuche können ergänzende Erkenntnisse liefern, reichen allein jedoch in der Regel nicht aus.

  • Die Zielgruppe: Die Ergebnisse müssen auf die Bevölkerungsgruppe übertragbar sein, für die der Health Claim vorgesehen ist. Bei allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben ist dies üblicherweise die gesunde Allgemeinbevölkerung.

  • Die Dosierung: Die für die Wirkung erforderliche Menge muss ausreichend untersucht sein und unter realistischen Verzehrbedingungen aufgenommen werden können.


Entscheidend ist die Gesamtheit der wissenschaftlichen Belege. Die EFSA bewertet nicht nur einzelne positive Studien, sondern berücksichtigt auch widersprüchliche Ergebnisse, die Qualität der Untersuchungen und die biologische Plausibilität der Wirkung. Ebenso können Hinweise auf einen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang die Bewertung unterstützen (9). Ein positiver Studienbefund allein genügt daher nicht, um mit einer gesundheitsbezogenen Wirkung zu werben. 

Arzt mit Stethoskop sitzt am Schreibtisch und prüft medizinische Unterlagen – Symbolbild für wissenschaftlich fundierte Health Claims.

Welche Arten von Health Claims gibt es?

Die Verordnung kennt drei Arten von Health Claims: Aussagen über Körperfunktionen, Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos und Aussagen zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern (1,2).


  • Function Claims (Artikel 13): Sie beschreiben die Rolle eines Stoffs für normale Körperfunktionen, etwa für Wachstum und Entwicklung, psychische Funktionen oder die Gewichtskontrolle (2). 
  • Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos (Artikel 14): Sie sagen, dass ein Stoff einen Risikofaktor für eine Krankheit senkt, etwa ein erhöhtes LDL-Cholesterin (9).
  • Angaben zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern (Artikel 14): Sie betreffen zum Beispiel die normale Knochenentwicklung (2).

Welche Health Claims sind erlaubt und welche nicht?

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind und das Produkt die jeweiligen Verwendungsbedingungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Nährstoff in ausreichender Menge enthalten ist. Welche Mindestmenge erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Health Claim ab (1,3).


Bei vielen Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen muss das Produkt mindestens als „Quelle“ des jeweiligen Nährstoffs gelten. Bei Nahrungsergänzungsmitteln entspricht dies in der Regel mindestens 15 % der täglichen Referenzmenge pro empfohlener Tagesportion. Das sind beispielsweise 12 mg Vitamin C, 0,75 µg Vitamin D oder 120 mg Calcium (11).


Neben der Zusammensetzung ist auch die genaue Formulierung entscheidend. Eine zugelassene Aussage darf zwar sprachlich angepasst werden, ihre Bedeutung jedoch nicht verändern oder verstärken.


Zulässige Aussage Problematische Aussage Warum?
„Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt.“ „Calcium beugt Osteoporose vor.“ Eine konkrete Vorbeugung gegen eine Krankheit wird behauptet.
„Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“ „Vitamin C stärkt dein Immunsystem.“ Die Formulierung kann eine über die normale Funktion hinausgehende Wirkung suggerieren.
„Gut für deine Gesundheit. Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“ „Gut für deine Gesundheit.“ Allgemeine Gesundheitsversprechen sind nur zusammen mit einer passenden zugelassenen Angabe erlaubt.

Die Beispiele orientieren sich an der Health-Claims-Verordnung und den Hinweisen der Verbraucherzentrale (1, 6).

Grundsätzlich dürfen Lebensmittel keine Krankheiten heilen, behandeln oder deren Vorbeugung versprechen. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Aussagen wie „Chrom hilft gegen Diabetes“ sind daher unzulässig. Eine Ausnahme bilden ausdrücklich zugelassene Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos. Diese beziehen sich auf bestimmte Risikofaktoren und dürfen nicht mit dem Versprechen verwechselt werden, eine Krankheit zu verhindern (3,10).

Warum werden manche Health Claims nicht zugelassen?

Ein Health Claim wird nicht zugelassen, wenn die wissenschaftlichen Belege für die behauptete Wirkung nicht ausreichen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der betreffende Stoff keine Wirkung hat. Häufig fehlen aussagekräftige Studien am Menschen oder die untersuchte Wirkung ist nicht ausreichend belegt (9).


Dabei ist wichtig, zwischen fehlenden Nachweisen und nachgewiesener Wirkungslosigkeit zu unterscheiden. Eine Ablehnung bedeutet zunächst nur, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht erfüllt sind. So gibt es beispielsweise für Aussagen wie „Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke“ oder „Cranberry zur Stärkung der Blasengesundheit“ keine entsprechende Zulassung (6).

Was gilt für Pflanzenstoffe wie Kurkuma, Ingwer und Co.?

Für viele Pflanzenstoffe steht die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben noch aus. Rund 2.000 dieser Aussagen befinden sich im sogenannten „On-hold“-Status. Sie wurden bislang weder zugelassen noch abgelehnt (12,13).


„On hold“ bedeutet jedoch nicht, dass die Aussagen automatisch verwendet werden dürfen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2025 (Rechtssache C-386/23) ist ihre Verwendung grundsätzlich untersagt, sofern keine der gesetzlichen Übergangsregelungen greift. Ob eine solche Ausnahme nach Artikel 28 der Health-Claims-Verordnung vorliegt, muss für jede Aussage einzeln geprüft werden (8,13).

Wie können Verbraucher Health Claims selbst überprüfen?

Du kannst sie im öffentlichen EU-Register für Health Claims der Europäischen Kommission prüfen. Es zeigt zugelassene Aussagen mit ihren Verwendungsbedingungen und nicht zugelassene Aussagen mit den Gründen für die Ablehnung.


  1. Öffne das EU-Register für Health Claims.
  2. Suche nach dem Stoff, zum Beispiel "Vitamin C", oder nach dem Wortlaut der Aussage.
  3. Prüfe den Status: zugelassen oder nicht zugelassen.
  4. Lies die Verwendungsbedingungen: Mindestmenge, Zielgruppe, Hinweise.
  5. Vergleiche mit dem Produkt: Enthält es die Menge, und entspricht die Aussage dem Eintrag?

Das Register dient laut Kommission nur der Information (8).

Fazit

Health Claims sollen sicherstellen, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und Verbraucher nicht in die Irre führen. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Inhaltsstoff grundsätzlich eine Wirkung haben kann, sondern ob die konkret beworbene Wirkung ausreichend wissenschaftlich belegt und die Aussage offiziell zugelassen ist.


Für Verbraucher lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Formulierung. Ein zugelassener Health Claim ist kein Heilversprechen und bedeutet auch nicht automatisch, dass ein Produkt insgesamt gesund oder sinnvoll ist. Er bestätigt lediglich, dass eine bestimmte gesundheitsbezogene Aussage unter festgelegten Bedingungen verwendet werden darf.

Unser Experte

Portrait Prof. Dr. Ingo Schellenberg

Prof. Dr. Ingo Schellenberg

Prof. für Chemie und Biochemie

Schwerpunkte:
Bioanalytik | Wirkstoffcharakterisierung |
Qualitätssicherung

Sind Health Claims gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Hersteller müssen nicht mit Health Claims werben. Tun sie es, muss die Aussage zugelassen sein, und die Verwendungsbedingungen müssen erfüllt sein. Fehlt ein Health Claim auf der Packung, ist das also kein Mangel (1).

Darf jeder Hersteller zugelassene Health Claims verwenden?

Grundsätzlich ja, wenn das Produkt alle Verwendungsbedingungen erfüllt. Eine Ausnahme gilt für Aussagen, die auf geschützten Eigentumsdaten beruhen. Diese darf fünf Jahre lang nur der Antragsteller nutzen, danach steht sie allen Herstellern offen (1).

Woran erkenne ich einen zugelassenen Health Claim auf der Verpackung?

Die Aussage nennt einen Stoff und eine normale Körperfunktion und entspricht inhaltlich einem Eintrag im EU-Register. Das Produkt enthält die geforderte Menge pro Tagesportion, und die Packung weist auf abwechslungsreiche Ernährung und gesunden Lebensstil hin. Krankheitsversprechen sind ein Warnsignal (1,8).

Warum dürfen Hersteller nicht mit jeder wissenschaftlichen Studie werben?

Eine einzelne Studie kann klein sein oder anderen Ergebnissen widersprechen. Die EFSA bewertet deshalb die gesamte Studienlage zur konkreten Wirkung. Erst nach einer Zulassung darf mit der Aussage geworben werden (9).

Müssen Hersteller den Wortlaut eines Health Claims exakt übernehmen?

Nicht in jedem Fall. Gleichbedeutende Formulierungen sind möglich, solange sie die Bedeutung der zugelassenen Aussage nicht verändern oder verstärken. "Stärkt das Immunsystem" statt "trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" geht darüber hinaus (5,6).

Referenzen zum Nachlesen
  1. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Amtsblatt der Europäischen Union. 2006;L404:9-25. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/1924/oj/de.
  2. Europäische Kommission. Health claims. Brüssel: Europäische Kommission. Verfügbar unter: https://food.ec.europa.eu/food-safety/labelling-and-nutrition/nutrition-and-health-claims/health-claims_en
  3. Verbraucherzentrale. Gesundheitsversprechen: Was ist erlaubt, was nicht? Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/node/54672
  4. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Health Claims. Berlin: BfR. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/de/health_claims-9196.html
  5. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. Amtsblatt der Europäischen Union. 2012;L136:1-40. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/432/oj/deu .
  6. Verbraucherzentrale. Werbung mit Gesundheit: meist zu viel versprochen. Stand 20.02.2026. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/projekt-klartext-nem/informationen/rechtliches/werbung-mit-gesundheit-meist-zu-viel-versprochen-13245
  7. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Nutrition and health claims. Parma: EFSA. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/nutrition-and-health-claims
  8. Europäische Kommission. About the EU register of nutrition and health claims. Brüssel: Europäische Kommission. Verfügbar unter: https://food.ec.europa.eu/food-safety/labelling-and-nutrition/nutrition-and-health-claims/eu-register-health-claims_en
  9. EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA). General scientific guidance for stakeholders on health claim applications. EFSA J. 2016;14(1):4367. doi:10.2903/j.efsa.2016.4367
  10. Verbraucherzentrale. Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/mindestmengen-so-viel-von-vitaminen-oder-mineralstoffen-muss-drin-sein-39095
  11. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Amtsblatt der Europäischen Union. 2011;L304:18-63. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj/deu.
  12. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Amtsblatt der Europäischen Union. 2011;L304:18-63. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj/deu.
  13. FoodNavigator. How functional food claims are regulated. Verfügbar unter: https://www.foodnavigator.com/Article/2025/10/27/functional-food-claims-regulation/
  14. Parziale A. Health claims on botanical substances prohibited pending Commission evaluation: Case C-386/23, Novel Nutriology [2025] ECLI:EU:C:2025:304. Eur J Risk Regul. 2025;16(3):1178-84. doi:10.1017/err.2025.10038

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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